Internationaler Cyanid-(Natriumcyanid-)Managementkodex – Annahmestandards für Goldminen

Internationaler Cyanid-(Natriumcyanid-)Managementkodex - Goldminen-Abnahmestandards Cyanidverband Natriumcyanid-Minenmanagement Schwach säurelösliche Absetzbecken Wildtierschutz Nr. 1 Bild

Im Goldbergbau hat der International Cyanide Management Code eine Reihe wichtiger Akzeptanzstandards festgelegt, die sich auf CyanidmanagementDiese Standards sind für den Umweltschutz und das Wohlergehen der Tierwelt von großer Bedeutung.

1. Maßnahmen bei hohen Cyanidkonzentrationen in Staubecken und Absetzbecken

Wenn die Konzentration von Schwaches säurelösliches Cyanid im Wasser von Stauseen und Bergeteiche 50 mg/l überschreitet, Goldmines sind verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um den Zugang von Wildtieren und Nutztieren zur Wasseroberfläche zu verhindern. Zu diesen Maßnahmen können Zäune um Reservoirs und Absetzbecken, das Auffüllen der wassergesättigten Bereiche mit Schutt oder das Abdecken mit Netzen gehören.

2. Datenanforderungen für die Cyanidkonzentration

Goldminen sollten über ausreichende Daten verfügen, um nachzuweisen, dass die Konzentration schwach säurelöslicher Zyanid in ihren Rückhaltebecken, Haufenlaugungsanlagen und Lösungsteichen liegt nicht über 50 mg/l. Diese Daten sind für die ordnungsgemäße Handhabung cyanidhaltiger Flüssigkeiten von entscheidender Bedeutung.

3. Verhinderung des Wildtiersterbens

Goldminen müssen nachweisen, dass eine Konzentration von schwach säurelöslichem Cyanid im offenen Wasser von höchstens 50 mg/l ein Massensterben von Wildtieren verhindern kann. Dies ist ein wichtiger Aspekt für die Erhaltung des ökologischen Gleichgewichts im Bergbaugebiet.

4. Direkteinleitungsnormen

Leitet eine Goldmine Abwasser direkt in Oberflächengewässer ein, darf die Konzentration von schwach säurelöslichem Cyanid 0.5 mg/l nicht überschreiten. Darüber hinaus müssen die Lagerstätten so bewirtschaftet werden, dass Leckagen vermieden werden. Die Cyanidkonzentration (schwach säurezersetzbares Cyanid) im Grundwasser am und unterhalb der Lagerstätte darf die lokalen Grundwasserqualitätsstandards nicht überschreiten.

5. Gemischte Zonenvorschriften für Flussabflüsse

Bei der Einleitung von Abwasser in Flüsse kann mit Genehmigung der Aufsichtsbehörden eine Mischzone von bestimmter Länge eingerichtet werden. Die freie Cyanidkonzentration im Wasser unterhalb der Mischzone darf jedoch 0.022 mg/l nicht überschreiten. Darüber hinaus muss die Goldmine ihr Messverfahren erläutern.

6. Normen für indirekte Einleitungen

Bei Goldminen mit indirekter Entwässerung darf die Konzentration an freiem Cyanid im Wasser unterhalb der Mischzone nicht höher als 0.022 mg/l sein.

Diese von der International Cyanide Management Association festgelegten Standards spielen eine entscheidende Rolle bei der Regulierung des Cyanidmanagements in der Goldminenindustrie und zielen darauf ab, die negativen Auswirkungen auf die Umwelt und die Tierwelt zu minimieren.

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